Family Office

Family Office bezeichnet im englischen Sprachraum eine Gesellschaft, deren Zweck die Verwaltung des privaten Großvermögens einer Eigentümerfamilie ist. Die Aufgaben eines Family Office sind aber grundsätzlich nicht beschränkt. Typischerweise übernimmt es neben der reinen Vermögensverwaltung auch klassische Sekretariats-Dienstleistungen wie beispielsweise Mediation, Buchführung, Controlling, Büroorganisation, Auswahl und Mandatierung von externen Dienstleistern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern, Pressekorrespondenz, Reiseplanung, oder Sicherheitsmanagement.[1][2]

  1. Definition: Family Office. In: Gabler Wirtschaftslexikon Online. (gabler.de [abgerufen am 27. Juli 2018]).
  2. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_140514_familyoffices.html Abschnitt 1

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